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3.1 Daseinsvorsorge und Liberalisierung
3.2 Die Schattenseiten der Liberalisierung
3.3 Schutz durch Verfassungsrang für Daseinsvorsorge?
3.4 Gemeinsame Ziele von Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit



3 Nachhaltigkeit und Daseinsvorsorge

DI Isabella Kossina, MBA; Dr. Barbara Zeschmar-Lahl

3.1 Daseinsvorsorge und Liberalisierung

Dienstleistungen im Bereich der Infrastruktur wie Verkehr, Wasser oder Energieversorgung spielen für die Lebensqualität der Bürger eine wichtige Rolle. Früher meist von staatlicher Seite erbracht, findet aufgrund der europäischen Wirtschaftspolitik inzwischen ein zunehmender Wettbewerb um die Erbringung dieser Dienstleistungen statt. In der Diskussion um Liberalisierung spielt der Begriff der Daseinsvorsorge oder auch Daseinsfürsorge eine wichtige Rolle. Daseinsvorsorge bedeutet, dass allen Bürgern ein gleichberechtigter Zugang zu allen wichtigen Dienstleistungen und Einrichtungen gewährleistet wird, die als wesentlich für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft angesehen werden und die daher mit einer besonderen Gemeinwohlverantwortung verbunden sind [Quelle: 36]. Ziel ist die Erhöhung der Lebensqualität aller Bürger und die Überwindung von sozialer Ausgrenzung und Isolierung.

Zu den Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zählen beispielsweise

  • Verkehr
  • Wasser
  • Strom
  • Gas
  • Telekommunikation
  • Rundfunkdienste
  • Bildung
  • Postdienste
  • Kultur
  • medizinische Leistungen

Die Daseinsvorsorge bei den Infrastrukturdienstleistungen ist gekennzeichnet durch

  • Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit für alle,
  • angemessene Qualität,
  • Versorgungssicherheit,
  • Kontinuität der Dienstleistung,
  • demokratische Kontrolle (bei hoheitlicher Trägerschaft),
  • öffentliche Verantwortung für die Dienstleistung.
Laut Eigendefinition setzt sich die Europäische Union stets für eine „kontrollierte" Liberalisierung ein, d.h. eine schrittweise Öffnung des Marktes, flankiert von Maßnahmen zum Schutz des Gemeinwohls [Quelle: 37]. So soll auch nach der Einführung von Wettbewerb eine Grundversorgung der Bevölkerung mit bestimmten Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und in vergleichbarer Qualität unabhängig von der Wirtschaftlichkeit einzelner Geschäfte gewährleistet werden [Quelle: 38].
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